Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen gelten für alle von uns abgegebenen Gebote und mit
uns abgeschlossenen Verträge, auch für zukünftige, ausschließlich. Der
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners wird
hiermit endgültig widersprochen.
1. Angebot und Abschluss
Alle Angebote sind unverbindlich, insbesondere hinsichtlich Preis- und
Liefermöglichkeit. Mündliche, telefonische oder durch Vertreter getroffene
Vereinbarungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen erlangen erst
Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind. Falls der Auftrag nicht
besonders bestätigt wird, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Mengen
und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Offensichtliche
Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen
dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich
erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen
Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.
2. Preise
Die Preise gelten je nach Lieferung ab Werk oder Außenlager in EUR bzw.
geltender Währung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Es gelten jeweils die am Tage der
Lieferung gültigen Preise. Das gilt auch für Teillieferungen. Der Anbieter ist
berechtigt, die jeweilige Preisliste an sich verändernde Marktbedingungen, bei
erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der
Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei
Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich
übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom
Anbieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt. Irrtümer und
Preisanpassungen behalten wir uns vor.
3. Lieferung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der
Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der
Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung
der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Die
Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Lieferwerk oder ab Außenlager in
handelsüblicher Verpackung. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen
von bis zu 10% vor. Das Porto und die Verpackung werden innerhalb
Deutschlands mit einer Versandkostenpauschale bei einem Warenwert unter
EUR 250 in Höhe von EUR 7,95 netto in Rechnung gestellt. Für Aufträge mit
einem Warennettowert unter EUR 25,00 beträgt die Versandkostenpauschale
und Serviceleistung EUR 11,40. Mehrkosten einer auf Verlangen des Käufers
durchgeführten beschleunigten oder eine andere als die vom Verkäufer
vorgesehene Beförderung gehen zu Lasten des Käufers. Soweit nichts
anderes vereinbart, sind die gelieferten Waren von der Rückgabe
ausgeschlossen. Soll falsch bestellte Lagerware dennoch zurückgenommen
werden oder wird die Annahme des Pakets abgelehnt, beträgt die
Wiedereinlagerungsgebühr für zurückgesendete Ware 15% vom
Nettowarenwert. Für eine durch den Verkäufer beauftragte Rückholung
werden zusätzlich 15,00 € je Paket berechnet.
4. Lieferfristen und Lieferstörungen
Die von uns angegebenen Lieferfristen sind als annähernd zu verstehen. Eine
Überschreitung berechtigt den Besteller noch nicht zum Rücktritt vom Vertrag
oder zum Schadenersatz. Der Käufer kann den Verkäufer frühestens eine
Woche nach Überschreitung der Lieferfrist in Verzug setzen. Dem Verkäufer
steht sodann noch eine Nachfrist von drei Wochen zur Erfüllung seiner
Lieferverpflichtungen zu. Wird die Nachfrist überschritten, steht dem Käufer
nur ein Rücktrittsrecht zu. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die
Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das
Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Betriebs oder
Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Arbeiter-, Energie
oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Störungen beim Versand,
behördliche Verfügungen sowie sonstige unvorhergesehene Hindernisse, die
außerhalb des Willens des Lieferers liegen, berechtigen uns, die Lieferfristen
angemessen, mindestens auf die Dauer der Störung zu verlängern, oder, falls
die Störung länger als sechs Wochen andauert, vom unerledigten Teil des
Auftrages zurückzutreten. Auch in diesen Fällen sind
Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. Der Verkäufer hat nur
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Ansprüche auf Ersatz von
mittelbaren oder Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Dies gilt
auch für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter
Handlung.
5. Mängelrügen und Retouren
Offene Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung der Ware bei uns geltend
zu machen. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Empfang der Ware gilt diese
in jedem Falle als genehmigt. Handelsübliche oder geringe technisch
unvermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Ausrüstung können
nicht beanstandet werden. Leder ist ein einzigartiges Naturprodukt mit
unterschiedlichen Farben, Vernarbungen und andern Lebensmerkmalen.
Diese Produktmerkmale haben keinerlei Einfluss auf die Lederqualität und
stellen folglich keinen Reklamationsgrund dar. Versteckte Mängel sind
unverzüglich nach deren Entdeckung bei uns geltend zu machen.
Mängelrügen, die nach dieser Bestimmung verspätet erhoben werden,
können nicht berücksichtigt werden. Bei berechtigten Beanstandungen
verpflichten wir uns zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb
angemessener Frist. Ist die Nachlieferung erneut zweimal fehlgeschlagen, ist
der Käufer zur Minderung berechtigt. Mängelfolgeschäden können in keinem
Falle geltend gemacht werden. Bei Retouren können nur originalverpackte
Waren zum Umtausch bzw. zur Gutschrift zurückgenommen werden. Waren,
die nach Rechnungsdatum älter als 6 Monate sind, können nicht mehr zur
Gutschrift bzw. Umtausch angenommen werden. Sonderanfertigungen sind
vom Umtausch ausgeschlossen. Sonderanfertigungen sind alle
kundenspezifisch produzierten Waren oder auch Maßanfertigungen.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis
sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der
Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen
auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
Diese gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des
Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo
gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten
und zu veräußern, unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen. Die
Befugnis des Käufers im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr,
Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung, oder
dann, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung der
Insolvenz beantragt wird. Eine Weiterveräußerung ist nur dann
ordnungsgemäß, wenn der Verkäufer durch die Veräußerung die in diesen
Bedingungen verankerten Sicherungsrechte, insbesondere die im Voraus
abgetretenen Forderungen gegen die jeweiligen Drittabnehmer erhält.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw.
abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Durch Verarbeitung der
Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an
der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für den Verkäufer
vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Käufer
gehörenden oder unter den sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt
gemäß § 455 BGB gekauften Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der
Verkäufer das alleinige Eigentum am Verarbeitungsprodukt. Wenn die
Vorbehaltsware mit anderen, ebenfalls unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der
Verkäufer das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des
Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen
verarbeiteten Gegenstände. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus
einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und zwar auch
insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben
der Vorbehaltsware des Verkäufers noch solche Gegenstände, die entweder
dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem einfachen Eigentumsvorbehalt
gemäß § 455 BGB geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte
Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Fall d. h. beim
Zusammentreffen der Vorauszession an mehrere Lieferanten, steht dem
Verkäufer ein entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu.
7. Gewährleistungen
Für Mängel haften wir nur in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile
unentgeltlich ausbessern oder ersetzen, die infolge fehlerhafter Bauart oder
mangelhafter Ausführung entstanden sind. Von der Gewährleistung
ausgeschlossen sind Schäden, die auf normalen Verschleiß und Überlastung,
missbräuchliche An- oder Verwendung, Vernachlässigung in der Pflege und
Nichtbeachtung von Gebrauchsanleitungen zurückzuführen sind. Unsere
Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der gelieferte Gegenstand von fremder
Seite verändert worden ist oder in von uns nicht freigegebenen
Kombinationen mit fremden Teilen verwendet wurde und der Schaden in
ursächlichem Zusammenhang damit steht.
Die von uns selbst hergestellten Waren entsprechen einem Rohling und
dienen der Weiterverarbeitung zu einer Sonderanfertigung für einen
individuellen Kunden. Jegliche andere Handhabung schließt das Produkt von
Retouren und Gewährleistungsansprüchen aus.
8. Rechnungsversand
Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Der Kunde stimmt mit
Beauftragung zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische
Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die uns
bekannte oder vom Käufer veröffentlichte E-Mail-Adresse übersandt. Auf
ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand wieder auf
Zustellung im Postweg umgestellt werden.
9. Zahlung
Eingehende Zahlungen werden zunächst auf rückständige Verpflichtungen
verrechnet. Als Zahlungseingang gilt der Tag der Gutschrift auf unseren
Bankkonten. Die Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb
von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Für
das Ausland gelten unsere Zahlungsvermerke auf der Rechnung. Alle
Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Diskont und Bankspesen gehen zu
Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Wochen werden alle
Forderungen des Verkäufers sofort zur Zahlung fällig, außerdem berechnen
wir Verzugszinsen nach dem Sollzins unserer Hausbank sowie Mahnkosten in
Höhe von € 3,50.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Geldern.
11. Allgemeines
Die vorgesehenen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten
auch für die künftigen Abschlüsse aus der Geschäftsverbindung. Sollte eine
Bestimmung unserer Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
Vaupel Orthopädie-Technik GmbH – Stand August 2022