Orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe
Orthopädische Einlagen spielen eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung und Entlastung der Füße, insbesondere in Berufen, in denen Sicherheitsschuhe vorgeschrieben sind. Da Arbeitnehmer in vielen Branchen, wie Bauwesen, Logistik oder Produktion, oft lange Zeit auf den Beinen sind, k
Artikelnummer: 20151000
Ausführung: vollverklebt mit Palottendruck
Artikelnummer: 2015120
Ausführung: Decke lose und Schaumpalotte
Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Benutzen Sie dazu entweder das Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an unter der: +49 (28 31) 13 33 6 – 0.
Fertigungsanweisung 06/2017 für die orthopädische Einlagenversorgung von MTS-Sicherheitsschuhen mit unserem vautec-SECUR® Einlagenrohling.
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Folgende Modellserien sind für den Einsatz unseres orthopädischen Einlagenrohlings zertifiziert:
45810 CURTIS FLEX S3
45811 VICKERS FLEX S3
45814 MUSTANG FLEX S1P
51102 NEON OVERCAP FLEX S3
Weitere Modelle werden in der nächsten Zeit folgen.
Durch folgende Schritte kommen Sie zur orthopädischen Einlage und dem passenden Sicherheitsschuh:
1 | Auswahl und Beschaffung eines für die Einlage vautec–SECUR® zertifizierten MTS-Sicherheitsschuhs. |
2 | Einreichung der ärztlichen Feststellung mit Angabe der gewünschten Maßnahmen bei einem Orthopädie-Schuhtechniker Ihrer Wahl. |
3 | Beschaffung des vautec–SECUR® Einlagenrohlings durch den Orthopädie-Schuhtechniker bei der Vaupel Orthopädie-Technik GmbH. |
4 | Der Orthopädie-Schuhtechniker erhält die Fertigungsanweisung für die Zurichtung zusammen mit der Einlage oder lädt sich diese von vautec-secur.de herunter. |
5 | Der Orthopädie-Schuhtechniker führt alle notwendigen Maßnahmen zur Einpassung des vautec–SECUR® Einlagenrohlings durch. |
6 | Abrechnung der vorgenommenen Maßnahme durch den Orthopädie-Schuhtechniker mit dem Arbeitgeber, Versicherungsträger/Agentur für Arbeit oder Kunden. |
Die Zurichtung und Beschaffung des vautec–SECUR® Einlagenrohlings kann jeder zugelassene Orthopädie-Schuhtechniker durchführen.
Grundlegend gilt:
Sofern Sie mindestens 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, ist diese der Kostenträger. Darunter wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.
Bei einer Kostenübernahme über die Rentenversicherung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei einer Folgeversorgung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei einer Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit rufen Sie bitte die bundeseinheitliche Hotline an:
Tel.: 0800 – 4555500
Orthopädie-Schuhtechniker
Für eine Beratung oder zum Vermessen Ihrer Füße, vereinbaren Sie bitte mit einem Orthopädie-Schuhtechniker Ihrer Wahl einen Termin.
Links zu den Kostenträgern:
Deutsche Rentenversicherung (mindestens 15 Jahre Beitragszahlung erforderlich)
Bundesagentur für Arbeit (unter 15 Jahre Beitragszahlung)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Download Formularpaket der Deutschen Rentenversicherung
Nachfolgend können Sie sich für die zertifizierten Schuhe die entsprechenden Prüfzertifikate herunterladen: